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Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor.

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Arztstrafrecht

Im Bereich des sog. Pharmamarketings ist ein Wandel der Rechtsprechung möglich. Demnach drohen beteiligten Ärzten Ermittlungsverfahren wegen Bestechung/Bestechlichkeit, falls der Bundesgerichtshof sie als Amtsträger einordnet.

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Arbeitsstrafrecht

Nach einer jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kann ein
bußgeldbewährter Verstoß nach den §§ 284 Absatz 1, 404 Absatz 2 Nr. 3
SGB III bereits dann vorliegen, wenn die Beschäftigung des Ausländers
ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung im Sinne des § 284 Absatz 1
SGB III von einer zivilrechtlichen - hier arbeitsrechtlichen - Frage
abhängt.

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Steuerstrafrecht

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 14.04.2010, Az.: 1 StR 105/10) ist
auch der lediglich formelle Geschäftsführer - der weder Drahtzieher